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Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/5ÖStZ 2008, 3 Heft 1 und 2 v. 15.1.2008

Das österreichisch-deutsche Erbschaftssteuerabkommen wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2008 gekündigt. Eine Verlängerung des Abkommensschutzes wurde bis 31. 7. 2008 von Deutschland zugesagt, was laut einem „Stillhalte-Erlass“ des BMF einen Aufschub der Steuerfestsetzung während des abkommenslosen Übergangszeitraums grundsätzlich rechtfertigt.

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