Das österreichisch-deutsche Erbschaftssteuerabkommen wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2008 gekündigt. Eine Verlängerung des Abkommensschutzes wurde bis 31. 7. 2008 von Deutschland zugesagt, was laut einem „Stillhalte-Erlass“ des BMF einen Aufschub der Steuerfestsetzung während des abkommenslosen Übergangszeitraums grundsätzlich rechtfertigt.

