§ 2 Z 4 lit a KVG (§ 9 Abs 1 KVG)
VwGH 18. 9. 2007, 2006/16/0154
Lag im Sinne der Ausführungen im Erkenntnis des VwGH vom 28. 6. 2007, 2007/16/0027, eine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung seitens der Holding GmbH zur „Weiterleitung“ des von ihrer (fast zu 100 % beteiligten) Mutter erhaltenen Zuschusses an die beschwerdeführende GmbH (einer 100%igen Tochtergesellschaft der Holding GmbH) nicht vor, ist der belangten Behörde im Ergebnis zu folgen, wenn sie nicht von einem „klassischen Großmutterzuschuss“ (ohne Einbindung des unmittelbaren Gesellschafters) ausging, sondern eine zur Gesellschaftsteuerpflicht nach § 3 Z 4 lit a KVG führende freiwillige Zuschussleistung der Holding GmbH annahm.

