(Renner, SWK 29/2007, S 796)
Der Artikel befasst sich mit dem VwGH-Erk 25. 6. 2007, 2002/14/0100, wonach bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern für die Frage, ob bei pauschaler Gewinnermittlung gem § 17 EStG der Prozentsatz der Betriebsausgaben mit 6 % oder mit 12 % der Umsätze auszumachen ist, nur am Merkmal der wesentlichen Beteiligung und nicht der tatsächlichen Tätigkeit anzuknüpfen sei.

