(Pülzl, SWK 29/2007, S 793)
Der Verfasser vertritt entgegen der UFS-Entscheidung 8. 2. 2007, RV/2955-W/06 und RV/2972-W/06, die Ansicht, dass die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufs abzielenden Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen auch dann Betriebsausgaben bzw Werbungskosten sind, wenn der ausgeübte Beruf nicht zur Gänze oder überwiegend aufgegeben wird.

