Erlässe des BMFÖStZ 1997, 29 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997
Im Rahmen der Überschussrechnung müssen Vorauszahlungen von Mietkosten gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr (§ 19 Abs 3 EStG 1988).
Sachverhalt der Anfrage