Erlässe des BMFÖStZ 1997, 28 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997
Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Stipendien, die nach Abschluss einer universitären Ausbildung geleistet werden, sind die Bestimmungen der Punkte 2 bis 5 des Erlasses vom 29. 3. 1996, GZ 07 0600/1-IV/7/96, AÖFV 64/1996, maßgebend.