Der Autor nimmt kritisch zu einer Entscheidung des VwGH Stellung, wonach Adoptiveltern - anders als Stiefeltern - nicht in die Steuerklasse III sondern in die Steuerklasse V einzureihen sind.
Der Autor nimmt kritisch zu einer Entscheidung des VwGH Stellung, wonach Adoptiveltern - anders als Stiefeltern - nicht in die Steuerklasse III sondern in die Steuerklasse V einzureihen sind.