Im Rahmen von Verschmelzungen iSd UmgrStG1) treten auch Fälle auf, bei denen sich die aufnehmende Gesellschaft nicht im Bereich des Finanzamtes der übertragenden Gesellschaft, sondern im Bereich eines anderen Finanzamtes befindet. Eine solche „finanzamtübergreifende“ Verschmelzung tritt nicht häufig auf, birgt aber als peripheres Problem für die Betriebsprüfung eine Reihe von Fragen, die anhand eines Beispieles vor Augen geführt werden sollen.