Der VfGH hat am 28.6.1996, B 1525/94, erkannt, dass der Verkauf von Miteigentumsanteilen an einem Gebäude nicht als steuerfreier Grundstücksumsatz, sondern als steuerfreier Beteiligungsverkauf zu werten ist. Der Autor setzt sich mit diesem Erkenntnis befürwortend auseinander.