Der EuGH hat entschieden, dass Umsätze aus der Verabreichung von Speisen und Getränken in Gaststätten als sonstige Leistung zu betrachten seien. Die Autorin erläutert die wichtigsten Folgerungen aus diesem Urteil für die österreichische Rechtslage.
Der EuGH hat entschieden, dass Umsätze aus der Verabreichung von Speisen und Getränken in Gaststätten als sonstige Leistung zu betrachten seien. Die Autorin erläutert die wichtigsten Folgerungen aus diesem Urteil für die österreichische Rechtslage.