Alle in die Versicherungspflicht neu einbezogenen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen dem Verfahrensrecht nach dem ASVG. Die Möglichkeiten, die Rechte der Auftraggeber und Auftragnehmer im Rechtsmittelwege zu verfolgen, sind dabei unterschiedlich und sogar fallweise gar nicht vorgesehen. Der Beitrag zeigt die Verfahrenswege für die Rechtsuchenden auf.