Nach einer Stellungnahme des Verfassungsdienstes vom 5. 9. 1996 handle es sich bei der für die Sozialversicherungs- bzw Abzugsteuerpflicht maßgeblichen Zahl von Werkverträgen um eine verfassungsrechtlich zulässige Grenzziehung. Die Argumentation erweise sich nach Auffassung des Autors allerdings nicht als stichhaltig.