Der Autor befasst sich neben dem Umfang der Ausschüttungssperre insbesondere mit dem neu geschaffenen § 235 Z 3 HGB, bei dem - wohl durch ein Versehen - bei der Erstellung des Gesetzestextes der Verweis nicht auf § 202 Abs 1 leg cit bezogen worden sei. Eine Korrektur durch den Gesetzgeber wäre wünschenswert.