In einer Replik zu Saurer () zur Problematik des Gläubigerschutzes bei Down Stream Fusionen kommt der Autor zum Ergebnis, dass durch das EU-GesRÄG die Diskussion entschärft wurde und auch ein Vergleich mit dem Gläubigerschutz bei ordentlichen Kapitalherabsetzungen zum Ergebnis führe, dass der verschmelzungsrechtliche Gläubigerschutz ausreichend sei.