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Verjährung bei der Lohnsteuerhaftung (Ritz, SWK 29/1996, A 539)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1996, 582 Heft 24 v. 15.12.1996

Die Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers ist nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung der jeweiligen Abgabe zulässig. Im Beitrag wird diese Thematik anhand eines konkreten Sachverhaltes aufbereitet und gewürdigt.

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