Mit Erkenntnis vom 19. 6. 1996, B 2756/94, erachtete der VfGH das rückwirkende Inkraftsetzen des § 21 Abs 3 KStG als verfassungskonform. Nach Ansicht des Autors habe der VfGH der Rechtskultur mit diesem Erkenntnis keinen guten Dienst erwiesen. Die bisherige Rückwirkungsjudikatur werde durch das Erkenntnis entwertet.