§ 1325 ABGB
Verdienstentgang iSd § 1325 ABGB ist der aus der Minderung der Erwerbsfähigkeit des Verletzten resultierende Einkommensverlust. Der Geschädigte ist dabei grundsätzlich so zu stellen, wie er stünde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

