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Virtuelle Vernehmungen: Im Rechtshilfegericht, beim Anwalt oder daheim? Gedanken aus Anlass von OGH 2 Ob 60/25z

BeitragAufsatzRobert FucikÖJZ 2026/49ÖJZ 2026, 324 - 328 Heft 6 v. 1.4.2026

Der OGH meint in der E 2 Ob 60/25z, dass das nationale Recht Beweisaufnahmen im Ausland nur in der Form zulässt, dass sie mittel Informationstechnologie in den Räumen eines ersuchten Gerichts stattfinden. Dies schlösse Vernehmungen zuhause, aber auch in einer Anwaltskanzlei aus. Der folgende Beitrag befürwortet eine differenzierte, im Ergebnis etwas liberalere Sicht, die de lege lata grenzüberschreitend auch Vernehmungen in einer Anwaltskanzlei zulässt, wenn und weil dies gängiger Praxis im ersuchten Staat entspricht, und eine allenfalls noch liberalere Lösung de lege ferenda anregt.

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