In ihrem Beitrag stellen die beiden Autoren Überlegungen darüber an, ob und bejahendenfalls zu welchen Problemlagen gesetzliche Regelungen über die nichteheliche Lebensgemeinschaft geschaffen werden sollten. Sie greifen dabei bereits früher präsentierte Vorschläge auf und führen sie im Licht der heutigen Gegebenheiten weiter. Damit soll auch ein Impuls für die gegenwärtigen Reformdiskussionen zum Ehe- und Partnerschaftsrecht gegeben werden.

