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Rückfallsverjährung

EvidenzblattJudikaturThomas HaslwanterÖJZ 2026/111ÖJZ 2026, 371 - 372 Heft 6 v. 1.4.2026

§ 39 Abs 1a, 2, § 43 Abs 2 StGB

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die zunächst bedingt und sodann endgültig nachgesehen wurde, wird die Rückfallsverjährungsfrist (§ 39 Abs 2 StGB) ab Rechtskraft des Urteils berechnet, mit dem sie verhängt wurde (§ 43 Abs 2 StGB).

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