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Zur sachlichen Zuständigkeit der Handelsgerichte

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2026/88ÖJZ 2026, 298 - 299 Heft 5 v. 12.3.2026

§ 51 Abs 1 Z 1 JN

Voraussetzung für die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts ist, dass der Anspruch aus einem unternehmensbezogenen Geschäft abgeleitet wird und somit in einem sachlichen Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit steht und aus dem unternehmensbezogenen Geschäft selbst geltend gemacht wird. (FN 1)

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