vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einordnung nicht gesetzmäßig ausgeführter Rekurse

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2026/70ÖJZ 2026, 242 - 244 Heft 4 v. 25.2.2026

§§ 515, 528 Abs 2 Z 2 ZPO

Die Zurückweisung eines Rek aus formellen Gründen ist kein bestätigender Beschluss iSd § 528 Abs 2 Z 2 ZPO und kann daher mit RevRek angefochten werden, wenn eine sachliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nicht stattgefunden hat. Hat das RekG die behaupteten RekGründe aber auch inhaltlich geprüft, liegt ein bestätigender Beschluss vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!