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Gerichtliche Hinterlegung genügt nicht zum Nachweis einer nach dem Exekutionstitel Zug um Zug zu erbringenden Zahlung

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2026/40ÖJZ 2026, 164 - 165 Heft 3 v. 10.2.2026

§ 350 EO (§ 7 Abs 2 EO)

Die Bewilligung einer Ex nach § 350 EO aufgrund eines Zug-um-Zug-Titels ist vor Erbringung der Gegenleistung ausgeschlossen; diese muss nicht bloß behauptet, sondern durch eine dem § 7 Abs 2 (iVm § 367 Abs 2) EO entsprechende Urkunde nachgewiesen werden.

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