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Mietvertragliches Weitergaberecht muss wirksam ausgeübt werden und rechtsgeschäftliche Abtretung von Mietrechten muss wirksam erfolgen

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2026/38ÖJZ 2026, 160 - 162 Heft 3 v. 10.2.2026

§§ 934, 1098, 1393 ABGB; § 956 ABGB aF; § 603 ABGB nF

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