vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung des Unterhaltsverfahrens

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2026/37ÖJZ 2026, 160 Heft 3 v. 10.2.2026

§ 101 Abs 3 Satz 1 AußStrG

Hängt der Unterhaltsanspruch vom Ergebnis eines Abstammungsverfahrens ab, so kann gem § 101 Abs 3 Satz 1 AußStrG ein Antrag auf Unterhalt gestellt werden, wenn spätestens gleichzeitig ein auf Einleitung des Abstammungsverfahrens zielender Antrag bei Gericht eingebracht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!