In den diversen Rechtsgebieten sucht der OGH den Dialog mit dem EuGH:
Zur Buchpreisbindung
Zu 4 Ob 175/24z legte der OGH in Ergänzung des Vorabentscheidungsersuchens zu 4 Ob 40/25y (= EuGH C-302/25, Desch-Drexler) aufgrund der dort eingegangenen Stellungnahmen in einem weiteren lauterkeitsrechtlichen Verfahren zum Buchpreisbindungsgesetz 2023 dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:

