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Keine "Gewaltschutz-EV" zur Verhinderung mangelhafter Organisation medizinischer Betreuung

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2025/132ÖJZ 2025, 425 - 427 Heft 7 v. 24.4.2025

§ 382c EO

Unter einem körperlichen Angriff nach §§ 382b, 382c EO ist eine Gewaltanwendung iS einer physischen Krafteinwirkung zu verstehen, die aber nicht in einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper selbst bestehen muss.

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