§ 879 Abs 3 ABGB
Das Kreditbearbeitungsentgelt gehört nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB. (FN 1)
7 Ob 169/24i
§ 879 Abs 3 ABGB
Das Kreditbearbeitungsentgelt gehört nicht zum Hauptgegenstand des Kreditvertrags und unterliegt der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB. (FN 1)
7 Ob 169/24i