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Quota-litis-Verbot auch für Prozessfinanzierer

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2025/115ÖJZ 2025, 366 Heft 6 v. 8.4.2025

§ 879 Abs 2 Z 2 ABGB

Nach neuerer Rsp beschränkt sich der Begriff des "Rechtsfreunds" iSd § 879 Abs 2 Z 2 ABGB nicht ausschließlich auf Rechtsanwälte oder sonstige Personen, für die - den anwaltlichen Standespflichten vergleichbare - Standesregeln bestehen.

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