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Bedingtes Erhöhungsbegehren nach dem Tod des Geschäftsraummieters

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/105ÖJZ 2025, 348 - 351 Heft 6 v. 8.4.2025

§§ 46a, 12a MRG

Hat der Vermieter vor der Einantwortung des Rechtsnachfolgers des Hauptmieters eines Geschäftslokals gesicherte Kenntnis von der voraussichtlichen Universalrechtsnachfolge sowie der (geplanten) Weiterführung des Unternehmens, so beginnt in diesem Zeitpunkt die (analog geltende) sechsmonatige Präklusivfrist für sein (dadurch ausgelöstes) Anhebungsrecht.

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