§§ 46a, 12a MRG
Hat der Vermieter vor der Einantwortung des Rechtsnachfolgers des Hauptmieters eines Geschäftslokals gesicherte Kenntnis von der voraussichtlichen Universalrechtsnachfolge sowie der (geplanten) Weiterführung des Unternehmens, so beginnt in diesem Zeitpunkt die (analog geltende) sechsmonatige Präklusivfrist für sein (dadurch ausgelöstes) Anhebungsrecht.