Der vorliegende Beitrag untersucht die Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte an Liegenschaften durch exekutive Maßnahmen. Während bisherige Untersuchungen sich primär auf die Beeinträchtigung von obligatorischen Ansprüchen im rechtsgeschäftlichen Verkehr konzentrierten, versucht dieser Aufsatz die Übertragbarkeit der dabei entwickelten Grundsätze auf Forderungsbeeinträchtigungen durch Exekutionsführung auf eine Liegenschaft zu beleuchten. Anhand von höchstgerichtlichen Entscheidungen wird analysiert, inwiefern Dritte haftbar gemacht werden können, wenn sie fremde Forderungsrechte durch Exekutionsmaßnahmen beeinträchtigen. Im Fokus stehen dabei die dogmatischen Grundlagen für eine Haftung eingreifender Dritter und die möglichen Rechtsschutzinstrumente des (potentiell) geschädigten Forderungsberechtigten.