Am 30. 10. 2023 wurde die Richtlinie 2023/2225/EU über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG im Amtsblatt veröffentlicht; die Umsetzungsfrist endet am 20. 11. 2025. Der Beitrag skizziert zunächst die Verhandlungen auf Unionsebene und gibt anschließend einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen Verbraucherkreditrichtlinie und die größten Herausforderungen für die Umsetzung. Vorweggenommen werden kann die einschneidendste Änderung, nämlich die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auch auf unentgeltliche Kreditierungsformen, wodurch es zur Einbeziehung weiterer Akteure in das Verbraucherkreditregime kommt.