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Unionsrecht steht einem Verbot rein finanzieller Beteiligung an einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht (zwingend) entgegen

EuGH-LeitsatzkarteiJudikaturAndreas Kumin, Gregor MaderbacherÖJZ 2025/45ÖJZ 2025, 318 Heft 5 v. 13.3.2025

Art 15 Abs 2 lit c und Abs 3 RL 2006/123/EG stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, nach der es unzulässig ist, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, der nicht die Absicht hat, in der Gesellschaft eine in dieser Regelung bezeichnete berufliche Tätigkeit auszuüben, und die bei Zuwiderhandlung den Widerruf der Zulassung der betreffenden Rechtsanwaltsgesellschaft zur Rechtsanwaltschaft vorsieht.

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