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Rechtsschädigung durch unterlassene Zustellung

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2025/61ÖJZ 2025, 191 Heft 3 v. 4.2.2025

§ 302 Abs 1 StGB

Der "Anspruch der jeweiligen Adressaten auf Teilnahme an (behördlichen) Verfahren" und "an weiteren subjektiven (absoluten) Rechten (etwa am Vermögen)" kommt als Bezugspunkt eines Schädigungsvorsatzes nach § 302 Abs 1 StGB in Frage.

14 Os 49/24y

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