Es war ein langer Weg zur Außerstreitreform. Das alte Außerstreitpatent 1854 kann ja als das längst gediente Provisorium der österreichischen Rechtsgeschichte bezeichnet werden, denn es war bei seiner Erlassung als Kaiserliches Patent bereits als Übergangslösung gedacht, von der "zu keiner Zeit" angenommen wurde, "dass sie lange Bestand haben würde" (.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.