Österreichischer Staatsbürger wird man entweder auf einfachem Weg, wenn Vater oder Mutter Staatsbürger sind (§ 7 StbG), oder schwieriger, wenn die Staatsbürgerschaft erst verliehen werden muss (§ 10 StbG).
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.