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Der Kauf vom befugten Gewerbsmann "bricht" den Denkmalschutz

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/291ÖJZ 2025, 994 - 997 Heft 16 v. 2.12.2025

§ 367 ABGB

An einer Sache, die als Zubehör oder selbständiger Bestandteil einer Hauptsache unter Denkmalschutz steht, kann durch den Erwerb von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens unter den sonstigen Voraussetzungen des § 367 ABGB Eigentum erworben werden.

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