Isabelle Vonkilch, ÖJA 2025/9, 257, unter www.rdb.at
Im Diskurs um die vertragliche Gestaltungsfreiheit eines Versicherers stehen meist die einseitig zwingenden Normen zum Schutz des Versicherungsnehmers als unterlegener Vertragspartei im Vordergrund.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

