Nun sind die ersten Änderungen des Familien- und Personenrechts in der neuen Gesetzgebungsperiode bereits im BGBl publiziert und in Kraft. Das betrifft zum einen die Änderungen mit dem BBG 2025 (BGBl I 2025/25), das seit 1.
Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.