Der Rechtsgeschichte beim Entstehen zuschauen zu können, ist ein seltenes Privileg, zumal auf so offener Bühne wie bei der Wertsicherung. Ausgangspunkt waren unscheinbare Standardklauseln in Mietverträgen, die nicht gerade aus dem Gruselkabinett des AGB-Rechts stammen: .
Sie boten dennoch ausreichend Stoff für ein Drama, das sich in drei klassische Akte gliedert, bei denen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG jeweils die Hauptrolle spielt: