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Sei net bös, net nervös, denk es war nix

EditorialAufsatzStefan Perner, Martin SpitzerÖJZ 2025/105ÖJZ 2025, 701 Heft 12 v. 20.8.2025

Der Rechtsgeschichte beim Entstehen zuschauen zu können, ist ein seltenes Privileg, zumal auf so offener Bühne wie bei der Wertsicherung. Ausgangspunkt waren unscheinbare Standardklauseln in Mietverträgen, die nicht gerade aus dem Gruselkabinett des AGB-Rechts stammen: .

Sie boten dennoch ausreichend Stoff für ein Drama, das sich in drei klassische Akte gliedert, bei denen § 6 Abs 2 Z 4 KSchG jeweils die Hauptrolle spielt:

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