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Anfechtung einer Schenkung an die Ehefrau

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/224ÖJZ 2025, 741 - 742 Heft 12 v. 20.8.2025

§ 28 IO

Es ist gleichgültig, welche Gläubiger der Schuldner benachteiligen wollte, gegenwärtige, künftige, bestimmte, unbestimmte, alle oder einige. Auch wer gar keine Gläubiger hat, kann in Benachteiligungsabsicht handeln, indem er bewusst zum Schaden künftiger Gläubiger handelt.

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