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Beschlussanfechtung nach Hausanschlag mit falschem Datum

EvidenzblattJudikaturMartina Weixelbraun-MohrÖJZ 2025/200ÖJZ 2025, 627 Heft 10 v. 25.6.2025

§ 24 WEG

Die Frist zur Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft wird allein durch das Datum des tatsächlichen Anschlags ausgelöst. Dies gilt auch dann, wenn die auf dem Anschlag selbst enthaltene Information über den Tag des Anschlags unrichtig ist.

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