§§ 914 f ABGB; SturmschadenVers AStB-P 2016
Unter Erdrutsch ist eine visuell bemerkbare und nicht bloß durch Messgeräte feststellbare Rutschung zu verstehen.
7 Ob 189/24f
§§ 914 f ABGB; SturmschadenVers AStB-P 2016
Unter Erdrutsch ist eine visuell bemerkbare und nicht bloß durch Messgeräte feststellbare Rutschung zu verstehen.
7 Ob 189/24f