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Anspruch des Betriebsrats auf Bekanntgabe von E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2025/184ÖJZ 2025, 600 - 602 Heft 10 v. 25.6.2025

§ 72 ArbVG; Art 6 Abs 1 lit f DSGVO

Ist im Betrieb ein bestimmtes internes Kommunikationsnetz errichtet, ist dem BR Zugang zu diesem, konkret die Möglichkeit der Verständigung der anderen AN im Weg dieses Kommunikationsnetzes, einzuräumen.

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