§ 7 AußStrG; § 464 Abs 3, § 521 Abs 3 ZPO
Die Unterbrechung der Rekursfrist gilt nicht für den Rekurs im Verfahren auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
6 Ob 241/24w
§ 7 AußStrG; § 464 Abs 3, § 521 Abs 3 ZPO
Die Unterbrechung der Rekursfrist gilt nicht für den Rekurs im Verfahren auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.
6 Ob 241/24w