Das Urteil des EuGH in der Rs war mit Spannung erwartet worden und klärt offene Fragen zu den materiellen Voraussetzungen zur Verhängung von Bußgeldern gegen juristische Personen nach der DSGVO und präzisiert zudem wichtige Grundsätze. Im Ergebnis wurden nationale Zurechnungserfordernisse verworfen und das Verschuldenserfordernis bestärkt. Der Beitrag analysiert das Urteil und skizziert im Detail die Voraussetzungen und anzuwendende Bestimmungen bei der Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen nach der DSGVO. (FN )