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Für deliktische Ansprüche aus dem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche österr Normen liegt der Deliktsgerichtsstand im Inland

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2024/163ÖJZ 2024, 557 - 559 Heft 9 v. 5.6.2024

Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 (Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012)

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