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Stimmrecht des im Konkurs befindlichen Gesellschafters einer GmbH

EvidenzblattJudikaturAndrew AnnerlÖJZ 2024/162ÖJZ 2024, 555 - 556 Heft 9 v. 5.6.2024

§§ 2, 3 IO

Der übertragbare GmbH-Geschäftsanteil - als Gesamtheit der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten - des Schuldners gehört zur Insolvenzmasse. Das Stimmrecht wird im Konkurs des Gesellschafters einer GmbH durch den MV ausgeübt, soweit es sich um die Masse betreffende Angelegenheiten handelt.

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