§§ 2, 3 IO
Der übertragbare GmbH-Geschäftsanteil - als Gesamtheit der mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten - des Schuldners gehört zur Insolvenzmasse. Das Stimmrecht wird im Konkurs des Gesellschafters einer GmbH durch den MV ausgeübt, soweit es sich um die Masse betreffende Angelegenheiten handelt.