vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe

EvidenzblattJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2024/157ÖJZ 2024, 552 Heft 9 v. 5.6.2024

Art XIII Pkt 6 Kollektivvertrag für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe

Nach Art XIII Pkt 6 KollV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe sind entgeltfreie Zeiten der Arbeitsverhinderung bei der Berechnung der Sonderzahlungen voll zu berücksichtigen, wenn der Dienstnehmer durch Krankheit (Unglücksfall) an der Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!