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Mountainbike-Unfall: Der Hersteller eines Weges haftet auch bei (teilweiser) Übertragung der Erhaltungspflicht an einen Dritten

EvidenzblattJudikaturChristoph BrennÖJZ 2024/68ÖJZ 2024, 242 - 244 Heft 4 v. 27.2.2024

§ 1319a ABGB

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